Vermittlung abgeschafft

Ab 01.07.2015 ohne Umweg direkt ans Gericht – Abschaffung der Vermittlerämter im Fürstentum Liechtenstein

Knapp 100 Jahre hatten sie Bestand, die Vermittlerämter im Fürstentum Liechtenstein. Nun sind sie Geschichte.

Ursprünglich mit Gesetz vom 12.12.1915 errichtet, diente die Institution des Vermittlers dazu, das Fürstliche Landgericht von einfacheren Zivilsachen zu entlasten. Mit dem Wandel des Fürstentums vom Agrarstaat zum modernen Industrie- und Dienstleistungsstaat wurden jedoch auch die sich im Lande stellenden Rechtsfragen immer komplexer und internationaler.

Zur Lösung dieser Probleme konnten die 11 gemeindlichen Vermittlerämter nur wenig beitragen, sodass die im Gesetz für alle Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Ehrenbeleidigungssachen vor Klagseinbringung beim Landgericht zwingend vorgeschriebene Vermittlungsverhandlung zunehmend zu einer bloßen Durchlaufstation wurde. Zudem wurde es offenbar immer schwieriger, Personen zu finden, die sich für die jeweils vierjährige Mandatsperiode zur Verfügung stellen wollten.

Im Dezember 2014 beschloss der Landtag in einer diskussionslosen zweiten Lesung deshalb die Aufhebung des Gesetzes zum 01.07.2015. Von nun an ist es den Streitparteien und deren Anwälten in eigener Verantwortung überlassen, im konkreten Fall zu entscheiden, ob und inwieweit der Klagseinbringung vorgeschaltete außergerichtliche Vergleichsgespräche, Mediationsversuche oder ähnliches angebracht und sinnvoll sind.

Darüber hinaus ermöglichen die wieder in Kraft gesetzten §§ 227 – 231 (liechtensteinische) ZPO auch den Abschluss eines prätorischen Vergleichs.

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