Neues Miet- und Pachtrecht zum 1.01.2017 in Kraft
Das liechtensteinische Miet- und Pachtrecht basierte bis anhin im Wesentlichen auf Normen, die dem Grundbestand des ABGB aus dem Jahre 1811 zuzurechnen waren, ergänzt durch Mietzinsschutzbestimmungen und Vorschriften zur Erstreckung des Mietverhältnisses aus dem Jahr 1975. Seither waren verschiedene Anläufe zur Modernisierung des Miet- und Pachtrechts gescheitert. Das neue Recht führt demgemäss zu einer an […]